Das Formular für die Erstuntersuchung nach §32 Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten Sie ausschließlich bei Ihrer zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde oder beim Bürgeramt.
Das Formular für die Erstuntersuchung nach §32 Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten Sie ausschließlich bei Ihrer zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde oder beim Bürgeramt.